Verbraucherschutz


Kunststoffverpackungen

Verbraucher kommen mit Kunststoff alltäglich in Kontakt. Kunststoff ist für die
Aufbewahrung und Verteilung von Lebensmitteln und Trinkwasser für den Verbraucher unverzichtbar. Die Kunststoffindustrie nimmt daher ihre Produktverantwortung sehr ernst. Die Europäische Kunststoffindustrie
bringt hohe Verbrauchersicherheit zu tragbaren Kosten in Einklang.


Kunststoffroh
re und -behälter

Bevorratung und Transport von Trinkwasser mit Kunststoff ist Ressourcenschonung und Verbraucherschutz zugleich. Kunststoff gewährleistet Verfügbarkeit und Qualität von Trinkwasser zu vernünftigen Kosten. Die Politik sollte dies bei ihren Bemühungen zur Trinkwasserversorgung einer wachsenden Weltbevölkerung berücksichtigen. Auch zu hygienischem Abwassertransport und -aufbereitung leisten Kunststoffe essentielle Beiträge.


Kunststoffadditive

Die Verfügbarkeit bestimmter Additive und damit das Einsatzspektrum von Kunststoffen werden wegen des beträchtlichen Aufwandes unter REACh zurückgehen. Die ?Kandidatenliste? für zulassungspflichtige Stoffe provoziert die Vorverurteilung von Stoffen ohne seriöse Risikoabschätzung. Wissenschaftliche Kriterien müssen maßgeblich sein für die Aufnahme in die Kandidatenliste oder die Liste zulassungspflichtiger Stoffe.


Kunststoffe und REACh

Polymere müssen von den REACh-Anforderungen ausgenommen bleiben.
Eine Änderung dieser Regelung führte zu einer Vervielfachung zu registrierender Stoffe. Ein konsistentes Stoffrecht, die Chemikalien-relevanten Regelwerke der europäischen Gesetzgebung einbeziehend, ist weiterhin anzustreben. Probleme der praktischen Umsetzung von REACH sind bei der Weiterentwicklung der REACH-Verordnung zu berücksichtigen. Die Leitlinien in den "REACH Implementation Projects" (RIPs) der EU-Kommission sollten Hilfestellung für die praktische Umsetzung, nicht aber Ergänzung der
REACH-Verordnung sein.


REACh und
Recycling

Die aktuelle REACh-Debatte bedroht Teile des Kunststoff-Recyclings. Sie sollte
mit Augenmaß geführt werden. Die erreichten Fortschritte in der Kunststoffabfallverwertung, die gewachsene Verwertungsindustrie und die von ihr geschaffenen Arbeitsplätze dürfen nicht gefährdet werden. Hinweisen möchten wir auf die mit den zuständigen Bundesoberbehörden und gemeinsam mit Betriebspraktikern erarbeitete Handreichung für die sachgerechte Umsetzung der REACH-Pflichten beim Kunststoffrecycling.


Gebührenreduktion

Die Gebührenverordnung der ECHA muss sich am Bearbeitungsaufwand durch die Agentur orientieren. Die Verwendung der Gebühren und ihr Anteil am Etat der Agentur müssen transparent sein. Eine angemessene Gebührenreduktion, wie im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP gefordert kann zu einer beträchtlichen Kostenentlastung der betroffenen Unternehmen beitragen.

 

zurück

Hier geht es zur aktuellen Ausgabe und zur Anmeldung für unseren Newsletter.

"Marine litter"
BKV-Aktivitäten