Ressourceneffizienz
Kunststoffabfallverwertung Kunststoffabfälle sind Rohstoffe. Die Kunststoffabfallverwertung funktioniert.
Auf Basis der novellierten europäischen Abfall-Rahmenrichtlinie steht in Deutschland die Überarbeitung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes an. Die Richtlinie sollte EU-weit einheitlich ohne Verschärfung oder Detailausgestaltung in nationales Recht umgesetzt werden. Eine umfassende Recycling-Definition schließt sowohl werkstoffliche als auch rohstoffliche Verfahren ein. Effiziente Verbrennungsanlagen sind Verwertungsanlagen. Die Verwertungshierarchie wird flexibel angewandt. Die Recycling-Quote bezieht sich auf alle Haushalts- bzw. Bauabfälle insgesamt. Das in Deutschland seit bereits seit 2005 umgesetzte Deponierungsverbot für organische Abfälle befördert die Verwertung.
Bioabbaubare Kunststoffe erweitern die bestehende Kunststofffamilie durcheine zusätzliche Funktionalität, die für manche Produkte vorteilhaft sein kann. Sie können konventionelle Kunststoffe ergänzen, nicht ersetzen. Die Kunststoffindustrie unterstützt die Entwicklung und den Einsatz bioabbaubarer Kunststoffe, die weitere Möglichkeiten eröffnen. Gesetzliche Regelungen der Rohstoffbasis engen das Innovationspotenzial bioabbaubarer Kunststoffe ein. Biologische Abbaubarkeit löst nicht das Problem der Abfallentstehung oder der Vermüllung der Landschaft. Eine geordnete Entsorgung steht in Deutschland zur Verfügung. Bisherige etablierte Entsorgungssysteme können mit genutzt werden. Zusätzlicher gesetzlicher Regelungen bedarf es nicht.
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