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UBA-Forschungsprojekt zum Nachweis des Rezyklateinsatzes

Das UBA hat ein Projekt zur Frage nach dem verlässlichen Nachweis von Rezyklaten in Kunststoffprodukten ausgeschrieben, meldet Euwid.

Ziel des Forschungsvorhabens des Umweltbundesamtes (UBA) sei es, zunächst alle Zertifizierungssysteme für Recyclingkunststoffe zu erfassen und diese anschließend zu analysieren und zu bewerten. Noch bis zum 31. Mai läuft die Bewerbungsfrist für das Forschungsprojekt „Analyse und Bewertung von Zertifizierungssystemen für Recyclingkunststoffe“. Abschluss des Projekts soll Mitte des Jahres 2025 sein.
 
Durch eine Untersuchung am Produkt könne nach Ansicht des UBA nicht hinreichend genau festgestellt werden, ob und wie viel Rezyklat darin enthalten sei. Daher seien alternative Prüf- und Nachweisverfahren erforderlich, um sicherzustellen, dass tatsächlich Rezyklat in bestimmten Mengen oder Anteilen zum Einsatz komme. Als einen naheliegenden Ansatz beschreibt das UBA die Rückverfolgbarkeit des Materialwegs ab dem Zeitpunkt, an dem die Nutzungsphase des Produkts endet und das Produkt und die darin enthaltenen Materialien zu Abfall werden. Eine solche Rückverfolgbarkeit wird laut UBA bereits von verschiedenen Organisationen als Dienstleistung angeboten. Im Ergebnis erhält der Auftraggeber ein Zertifikat, das die Recyclingeigenschaft und die Herkunft eines Materials bestätigt und als materieller Nachweis vorgelegt werden kann. Laut der Leistungsbeschreibung zum Projekt des UBA hat die Ausstellung eines solchen Zertifikats durch eine unabhängige Organisation, die „weder an der Bereitstellung des Abfalls, aus dem das Rezyklat gewonnen wird, noch an der Herstellung oder der Verwendung des Rezyklats interessiert oder an den damit verbundenen wirtschaftlichen Aktivitäten beteiligt ist“, eine höhere Glaubwürdigkeit, als wenn der Rezyklatgehalt eines Produktes allein von einem Rezyklathersteller oder einem Rezyklatanwender bescheinigt wird. Um die Zuverlässigkeit von Recyclingmaterialien und -produkten zu gewährleisten, müssen die Rückverfolgungsprozesse und die verantwortlichen Organisationen nach Ansicht des UBA darüber hinaus bestimmte Kriterien erfüllen. So müsse die Herkunft des Recyclingmaterials erfahrbar sein, um feststellen zu können, ob es sich um „post-consumer“ oder „post-industrial“ Abfälle handelt, wobei erstere Vorrang haben, so das UBA. Als weiteres Kriterium nennt das UBA die Art des Recyclingverfahrens, das die Abfälle durchlaufen und so sie zu Sekundärrohstoffen verarbeitet werden. Hier unterscheidet das UBA grundsätzlich zwischen werkstofflichen und rohstofflichen/chemischen Verfahren und gibt den werkstofflichen Verfahren den Vorrang, da bei diesen vor allem der Energieaufwand deutlich geringer sei als bei allen chemischen Recyclingverfahren. Zur Minimierung der Umweltauswirkungen werden zudem Umwelt- und Qualitätsmanagementsysteme sowie die Einhaltung von Umweltstandards gefordert. Um sicherzustellen, dass die Zertifikate den tatsächlichen Zustand der Unternehmen oder Prozesse widerspiegeln, hält das UBA auch die Vertrauenswürdigkeit der Zertifizierungssysteme und der durchführenden Stellen für besonders bedeutsam.
 
Weitere Information: zu den Ausschreibungsdokumenten auf der e-Vergabeplattform des Bundes
 
Quellen:

  • euwid-recycling.de, e-vergabe-online.de (10.4.2024)
  • Foto: Fotolia

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