Vorschläge für neue Vorgaben zur Wertstofferfassung
Das Öko-Institut und die HTP Ingenieurgesellschaft machen Vorschläge für veränderte Vorgaben zur Erfassung und Verwertung von Wertstoffen.

In der Reihe "Drei Fragen" nehmen Experten zu aktuellen Themen Stellung.
Die BKV hat seit Ende Februar einen neuen Beiratsvorsitzenden. Rüdiger Klein ist Director Sales Polyolefins bei der Lyondellbasell (Frankfurt am Main) und Geschäftsführer der Basell Deutschland. An ihn drei Fragen zu den Aufgaben und aktuellen Themen der BKV.
Herr Klein, Sie verantworten bei Lyondellbasell den Vertrieb von Polyolefinen im deutschsprachigen Raum sowie in Osteuropa. Welchen Stellenwert haben für Sie die Nachhaltigkeitsthemen, mit denen sich die BKV beschäftigt?
Die Beschäftigung mit der Nachhaltigkeit von Kunststoffen und Kunststoffprodukten ist für die Kunststoffindustrie, also die Kunststofferzeuger, die –verarbeiter und die –maschinenbauer in den letzten Jahren immer bedeutsamer geworden. Ich selbst bin seit 2011 auch Mitglied im Beirat der RIGK, an der die BKV mehrheitlich beteiligt ist und die Rücknahmesysteme und Verwertung für Verpackungen aus Industrie und Gewerbe anbietet, und habe von daher auch Einblick in solche Fragestellungen. Was mich in diesem Zusammenhang besonders interessiert, ist die Kommunikation über die Leistungen der Industrie in allen Teilbereichen der Nachhaltigkeit von Kunststoffen, insbesondere aber der Verwertung von Kunststoffabfällen und ihrer Nutzung als Rohstoffe. Ich halte es für wichtig, sich im Dialog mit der Öffentlichkeit mit Umweltbeeinträchtigungen, die von unseren Produkten ausgehen können, auseinanderzusetzen. Als Beispiel möchte ich das Problem der Kunststoffabfälle nennen, die in die Weltmeere gelangen – das sogenannte Marine Littering. Aber noch wichtiger ist es mir, die positiven Beiträge von Kunststoffprodukten beispielsweise zur Energieeffizienz oder zur Ressourcenschonung in der öffentlichen Meinung stärker zu verankern als es derzeit der Fall ist. Die umweltschonenden Beiträge der Kunststoffe in ihrer Nutzungsphase bis zu ihrem Lebensende, also bis sie Abfall werden, das müssen wir noch viel deutlicher kommunizieren.
Welches sind für Sie die wesentlichen Aufgaben der BKV und ihr Nutzen für die Kunststoffindustrie?
Die BKV wirkt mit ihrer Arbeit nach innen wie nach außen. Nach innen sensibilisiert sie für die verschiedenen Aspekte der Produktverantwortung, die wir als Industrie übernehmen, und nach außen macht sie in erster Linie der Fachöffentlichkeit deutlich, in welcher Weise sich die Industrie dieser Verantwortung stellt. Die BKV befasst sich frühzeitig mit Problemen, die auf unsere Industrie zukommen, und liefert den Unternehmen und Verbänden der Kunststoffindustrie Hintergründe und Sachargumente für Entscheidungen und Positionen. Sie hat sich über die letzten Jahre zu einer sehr wertvollen und außergewöhnlichen Plattform der Kunststoffindustrie etabliert. Hier findet ein intensiver Austausch Beteiligter aus der Wertschöpfungskette über gemeinsame Interessen und Positionen statt. Dazu zähle ich auch den seit geraumer Zeit gut funktionierenden Dialog mit Vertretern aus der Verwertungsbranche, der unter anderem bei Themen wie der aktuell viel diskutierten Wertstofftonne sehr hilfreich ist und noch sein wird.
Welche brisanten Themen sehen Sie aktuell?
Es gibt eine Reihe von Themen, bei denen wir am Ball bleiben müssen und zum Teil noch mehr Wissen brauchen, um zu Positionen zu kommen oder Entscheidungen zu treffen, was zu tun ist. Die erwähnte Wertstofftonne, für deren Umsetzung noch gesetzgeberische Regelungen ausstehen, ist eines davon. Denn das, was mit der Wertstofftonne zusätzlich zu den Verpackungen, die über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gesammelt werden, erfasst und einer Verwertung zugeführt werden soll, sind zum Großteil Kunststoffprodukte. Auch das Thema Marine Litter, also die Vermüllung der Meere, betrifft Kunststoffe ganz besonders. Auch hier müssen wir als Kunststoffindustrie - auch wenn das in Deutschland wie den meisten Ländern Mitteleuropas und Skandinaviens kein großes Problem zu sein scheint - innerhalb der globalen Gemeinschaft unsere Beiträge zu Lösungsansätzen leisten, und zwar insbesondere dort, wo wir aufgrund unseres Wissens und unserer Erfahrungen kompetent sind. So haben wir in Deutschland ein recht umfassendes Know-how im effizienten Umgang mit Kunststoffabfällen, das nicht nur zur Ressourcenschonung und –effizienz beiträgt, sondern auch der Grund ist, warum Littering hierzulande eigentlich kein Thema mehr ist. Auch hier haben wir ein großes Kommunikationsthema vor uns. Denn wie es gelingen kann, etwa in Ländern Mittelosteuropas dieses Know-how nutzbringend zur Verfügung zu stellen, halte ich für eine ganz wichtige Aufgabe und zugleich spannende Herausforderung.
Der Zank um die Wertstofftonne geht unter den Betroffenen der Branche weiter. Dabei geht es vor allem um die Fragen, wer künftig das Sammeln und Verwerten der so genannten stoffgleichen Nichtverpackungen organisieren darf. Dazu drei Fragen an Agnes Bünemann, Geschäftsführerin der cyclos GmbH, Osnabrück.
Frau Bünemann, schaut man sich die zunehmende Anzahl an kommunalen Pilotprojekten zur Wertstoffsammlung an, so stößt man auf sehr unterschiedliche Konzepte, was neben den Verkaufsverpackungen zusätzlich eingesammelt werden soll. Was gehört denn aus Ihrer Sicht sinnvollerweise in eine künftige Wertstofftonne?
Mit dieser Frage haben wir uns sehr intensiv befasst. So wurde zum Beispiel im Forschungsvorhaben "TV 01: Bestimmung der Idealzusammensetzung der Wertstofftonne" durch die cyclos GmbH in Kooperation mit der HTP GmbH untersucht, welche Materialfraktionen neben den Leichtverpackungen in eine Wertstofftonne eingebracht werden sollten. Untersucht wurden FE- und NE-Metalle, Kunststoffe getrennt nach Folien, Verpackungsstandardpolymeren und sonstigen Kunststoffen, Holz, Textilien, Gummi, Elektrokleingeräte und Batterien.
Eindeutig vorteilhaft ist die Miterfassung der so genannten "stoffgleichen Nichtverpackungen" (SNVP) in einer Wertstofftonne. SNVP sind Gegenstände aus dem Haushaltsbereich, die überwiegend aus Kunststoff oder Metall bestehen. Viele dieser Materialien werden heute bereits vom Bürger in die gelben Tonnen geworfen. Im Falle einer Ausweitung der Miterfassung der SNVP sind nur geringe Eingriffe in den Bestand der gewachsenen Verwertungsinfrastruktur erforderlich. Daher ist die Erweiterung der LVP-Erfassung um SNVP kurzfristig möglich.
Nicht ganz eindeutig ist die Bewertung der Miterfassung von Elektrokleingeräten. Hier liegen nur geringe Kenntnisse darüber vor, welche Auswirkungen eine Miterfassung auf die Qualität der Sortierung, der sortierten Produkte sowie die Umsetzung des ElektroG hat.
Nicht empfohlen wird die Miterfassung von Holz, Gummi, Textilien und Batterien. Eine Miterfassung dieser Materialien ist weder ökologisch noch ökonomisch vorteilhaft.
Wichtig ist aber vor allem, dass der Zuweisungskatalog bundesweit einheitlich ist und nicht in jeder Region unterschiedliche Fraktionen gesammelt werden. Das verwirrt nicht nur den Bürger, sondern hätte auch negative Auswirkungen auf die Sortierqualität, die Kosten und die Vermarktbarkeit der Produkte.
Zeichnet sich aus Ihrer Beobachtung schon ab, wer für das Sammeln, Sortieren, Verwerten und schließlich Vermarkten zuständig sein wird und wie die zusätzlichen Kosten finanziert werden sollen?
Zurzeit sind folgende zwei Modelle in der Diskussion:
Im Modell A, dem privatwirtschaftliches Modell, wird die Produktverantwortung von den Verpackungen auf die stoffgleichen Nichtverpackungen - kurz SNVP - ausgeweitet. Die Produktverantwortlichen (Hersteller/Erstinverkehrbringer) tragen über Lizenzentgelte die Kosten für die Erfassung, Sortierung und Verwertung der Wertstoffe. Organisiert werden die Leistungen Erfassung, Sortierung und Verwertung über Duale Systeme. Diese müssen Anforderungen in Form von Verwertungsquoten erfüllen. Die betroffenen Wirtschaftskreise unterstützen dieses Modell in den Kernbereichen. Zur Umsetzung des Modells ist es wichtig, praxistaugliche Vorgaben zur Umsetzung der entsprechenden Finanzierungsverantwortung zu definieren.
Im kommunal ausgerichtetes Modell B bleiben die stoffgleichen Nichtverpackungen generell im Verantwortungsbereich des örE, und die Zusatzkosten werden über die Abfallgebühren finanziert. Damit geht einher, dass die örE im Rahmen einer Aufgabenteilung die Organisationsverantwortung für die Erfassung übernehmen. Die Teilung der Stoffströme in jeweils einen rechnerischen Mengenanteil für Duale Systeme und örE erfolgt entweder vor oder nach der Sortierung. Die Verwertung würde dann von den jeweils Verantwortlichen übernommen. Hier werden insbesondere folgende Probleme gesehen:
In den Bundesländern ist die Diskussion noch im vollen Gange, so dass zurzeit kein einheitliches Meinungsbild abgegeben werden kann.
Ist denn zu erwarten, dass mit den stoffgleichen Nichtverpackungen Profit zu machen ist? Der zähe Streit zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern lässt dies fast vermuten oder was, glauben Sie, ist der Hintergrund der Auseinandersetzung?
Summarisch wird für die Miterfassung von SNVP eine Zuzahlung erforderlich sein. Das heißt, dass die Vermarktungserlöse die Kosten für Erfassung, Sortierung und Vermarktung bei Weitem nicht abdecken werden. Diese werden von uns auf ca. 200 Euro pro Tonne Sammelmenge geschätzt. Weiterhin ist zu bedenken, dass nach der Sortierung nicht nur Erlösfraktionen vorliegen. Mischkunststoffe und Sortierreste können nur mit deutlichen Zuzahlungen an weitere Aufbereiter bzw. Entsorger abgegeben werden. Da keinerlei Profit erwartet werden kann und dieses auch hinlänglich bekannt ist, kann dieser Aspekt kein Grund sein für mögliche Differenzen.
In den letzten Wochen habe ich in Diskussionen immer wieder feststellen müssen, dass zwei Dinge häufig miteinander vermischt wurden, nämlich die Diskussion um Duale Systeme und eine mögliche Ausweitung der gewerblichen Sammlung. Diese würde dann vornehmlich profitable Bereiche der Abfallwirtschaft betreffen. Daher sollte die Zeit genutzt werden, die Fakten sachlich zu klären.
Die europäische Vereinigung der Kunststoffrecycler EuPR (European Plastics Recyclers) meldete vor Kurzem die Gründung einer neuen Arbeitsgruppe zur Unterstützung der Recycler von Mischkunststoffen. Vor allem sollen damit Marktverzerrungen bekämpft werden, die zu Lasten des Recyclings von Mischkunststoffen gingen. Dazu drei Fragen an Dr. Michael Scriba, Geschäftsführer der mtm plastics GmbH, Niedergebra und Vorsitzender der neu gegründeten EuPR Arbeitsgruppe für Mischkunststoffe.
Herr Dr. Scriba, kürzlich ging die Meldung rund, dass EuPR, die europäische Vereinigung der Kunststoffrecycler, eine Arbeitsgruppe für Mischkunststoffe (MK) mit Ihnen als Vorsitzenden gegründet habe. Damit soll die Position der MK-Recycler gestärkt werden, heißt es in der EuPR-Meldung. Haben es MK-Verwerter denn schwerer als andere und brauchen deshalb eine gesonderte Stärkung?
In unseren Nachbarstaaten spielt die werkstoffliche Verwertung gemischter Kunststoffe noch keine solche Rolle, weil dort die Schwerpunkte für Sammlung und Sortierung zunächst bei den "Rosinen" lagen. Das ändert sich gerade und diesen Prozess wollen wir mitgestalten. Uns geht es darum, Mischkunststoffe als attraktiven Rohstoff für die werkstoffliche Verwertung in den Fokus zu bringen. Er ist in solch großen Mengen verfügbar, dass er als Rohstoffquelle für die werkstoffliche Verwertung unverzichtbar ist. Diese kann nämlich nur dann mit Neuware konkurrieren, wenn sie große Mengen bereitstellt und damit kontinuierlich auf dem Markt ist. Wir wollen verhindern, dass er ausschließlich als Energieträger betrachtet und der ökologisch sinnvollen und gesetzlich vorgeschriebenen Kaskadennutzung entzogen wird. Hier gilt es in den Nachbarländern den Anfängen zu wehren und in Deutschland einen Trend umzukehren. Damit wäre dann ein Investitionshemmnis für neue werkstoffliche Verwertungsanlagen im Mischkunststoffbereich aus dem Weg geräumt.
Mischkunststoffe werden energetisch und stofflich verwertet. Welche Mengen sind Ihrer Kenntnis nach auf dem deutschen Markt verfügbar und wie viel davon ist nicht nur aus ökologischer, sondern auch aus ökonomischer Sicht potenziell für ein Recycling geeignet?
Diese Frage lässt sich in einen ?Drei-Fragen-Kontext? kaum beantworten. Nur so viel: Wenn richtig gesammelt und sortiert würde, reden wir in Deutschland nur bei Verpackungen von mindestens 500.000 to, aus denen 400.000 to neue Produkte und Rohstoffe werden können. Für andere Altkunststoffe fehlen noch belastbare Daten. In unseren Nachbarstaaten können wir noch daran arbeiten, die Weichen so zu stellen, dass Sammlung und Sortierung von Kunststoffen die Recyclingpotenziale von gemischten Kunststoffen wirklich verbessern. Dabei geht es insbesondere darum, PET-Gemische und Polyolefine vor dem Ofen zu retten. Bei Misch-PET sehe ich noch Produktentwicklungsaufwand, bei Polyolefinen vor allem andere Anforderungen an die Sortierung. Die Nachfrage nach Recyclingkunststoffen ist heute so groß, das wir Recycler unbedingt lieferfähiger werden müssen, um die verarbeitende Industrie nicht erneut zu enttäuschen und aufgebautes Vertrauen zu verspielen.
Was ist schlecht daran, wenn der Markt über das Verhältnis zwischen stofflicher und energetischer Verwertung entscheidet und was wollen Sie, bzw. die neue Arbeitsgruppe für mehr Recycling konkret tun?
Der Markt, den Sie meinen, funktioniert leider derzeit nicht, weil wir durch kommunale Müllgebühren finanzierte Überkapazitäten in der Verbrennung und damit verbundene, unrealistische Preisverhältnisse haben. Deshalb fordern wir bei EUPR und beim BVSE auch eine weitere Erhöhung der werkstofflichen Verwertungsquoten. Der Markt ist leider auch kein Allheilmittel, wenn es um ökologischen Fortschritt geht. So spricht sich ja auch die Kunststoffindustrie z.B. bei der Frage der energetischen Sanierung von Altbauten für einen ordnungspolitischen Eingriff aus. Ohne diese Eingriffe hätten wir heute keine Katalysatoren in den Autos und nicht 20% unserer Energieversorgung regenerativ gestaltet.
Die novellierte EU-Abfallrichtlinie soll bis Ende 2010 in nationales Recht umgesetzt werden. Dazu legte das Bundesumweltministerium einen Arbeitsentwurf vor, der auf eine Novellierung ds derzeiteigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz abzielt und dann nur noch Kreilaufwirtschaftsgesetz heißen soll. Der Entwurf wird seit Bekanntwerden von verschiedenden Interessengruppen kontrovers diskutiert. Auch das Bundeskartellamt bezog Position.
Herr Mundt, das Bundeskartellamt hat zum Arbeitsentwurf des BMU für ein Kreislaufwirtschaftsgesetz Stellung genommen und mahnt eine wettbewerbskonforme Ausgestaltung der Überlassungspflichten für Abfälle aus privaten Haushalten an. Wie muss die aussehen?
Grundsätzlich sehe ich zwei Möglichkeiten. Entweder der Bürger erhält Wahlfreiheit zwischen privaten und kommunalen Entsorgungsangeboten. Oder aber die Kommune wird verpflichtet, alle Entsorgungsleistungen mit angemessenen Vertragslaufzeiten auszuschreiben. In beiden Fällen müssten sich kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe dem Wettbewerb stellen, wenn auch auf unterschiedliche Weise. Hierfür gibt es im europäischen Ausland funktionierende Vorbilder. Um den Übergang zu wettbewerblichen Strukturen für die kommunalen Abfallbetriebe sanft zu gestalten, wäre es auch denkbar, der Kommune ein Wahlrecht einzuräumen, in welcher der beiden Formen der Wettbewerb vor Ort Einzug halten soll.
Teilen Sie die Sorge einiger Wirtschaftsverbände, dass mit einem Kreislaufwirtschaftsgesetz auf der Grundlage des Arbeitsentwurfs einer Rekommunalisierung der Abfallentsorgung Vorschub geleistet würde?
In der Tat ist zu befürchten, dass der Arbeitsentwurf des BMU die kommunalen Entsorgungsmonopole festschreiben würde. Problematisch ist nicht der Umstand, dass viele Kommunen eigene Abfallbetriebe haben. Uns geht es vielmehr darum, dass sich auch der kommunale Abfallwirtschaftsbetrieb dem Wettbewerb stellen muss, damit die Bürger von niedrigeren Abfallgebühren und einem reichhaltigeren Dienstleistungsangebot profitieren können. Wenn sich der kommunaleigene Betrieb unter ansonsten gleichen Bedingungen im Leistungswettbewerb mit privaten Entsorgern durchsetzt, ist das völlig in Ordnung.
Das aufgebrochene DSD-Monopol zeigt, wie erheblich sich Wettbewerb zu Gunsten der Verbraucher auswirkt: Die Kosten der Entsorgung von Verpackungen, die in privaten Haushalten anfallen, sind bundesweit von über 2 Mrd. Euro auf unter 1 Mrd. Euro gefallen.
Im Arbeitsentwurf wird die Möglichkeit zur Einführung einer Wertstofftonne eingeräumt. Über die Umsetzung wird bereits kontrovers diskutiert. Die einen sagen, diese müsse unter privater Regie stehen, die anderen, wie zum Beispiel die Stadt Dortmund, kündigen bereits die Einführung einer kommunalen Wertstofftonne ein. Zeichnet sich hier aus Ihrer Sicht ein wettbewerbsrechtlicher Konflikt ab?
Das ist noch Zukunftsmusik. Umweltministerium, Wirtschaftsministerium und Bundeskartellamt waren in dieser Frage bisher einer Meinung: Im geltenden Rechtsrahmen ist die Sammlung in „Gelber Tonne plus“ von den dualen Systemen auszuschreiben. Wir sind daher zuversichtlich, dass es nicht zu einem wettbewerbsrechtlichen Konflikt kommen wird. In der Verpackungsverordnung ist die Möglichkeit der Einführung einer „Gelben Tonne plus“ bereits vorgesehen und diese Möglichkeit wird mancherorts auch genutzt.
Aus der Sicht des Bundeskartellamtes ist entscheidend, dass die Sammlung in einer Wertstofftonne weiterhin ausgeschrieben wird. Außerdem muss sichergestellt sein, dass derjenige, der über die Ausgestaltung der Wertstofftonne entscheidet, auch die daraus resultierenden Kosten von Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung trägt und zudem Wettbewerbsmechanismen unterliegt. Eine Wertstofftonne unter kommunaler Regie erfüllt diese Voraussetzungen unter den derzeit geltenden Rahmenbedingungen nicht.